Leistungen der Hausratversicherungen
Die Hausratsversicherung ist enorm wichtig, wenn Sie hohen finanziellen Schäden vorbeugen möchten. Nahezu alle beweglichen Objekte innerhalb Ihrer vier Wände sind versicherbar. Dazu gehören unter anderem Teppiche, Lebensmittel, Elektrogeräte, Bargeld bis 1000 Euro, Möbel, Geschirr, Kleidung, Fahrräder und Haushaltsgeräte. Die Hausratsversicherung tritt in Leistung bei Schäden dieser und weiterer Objekte, die etwa durch Rohrbruch, Unwetter, Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Leitungswasser entstehen.
Sonderleistungen der Hausratsversicherung
Die Hausratsversicherung kann auch einspringen, wenn sich ein Schaden außerhalb der Wohnfläche ergibt. Hierzu benötigen Sie eine zusätzliche Außenversicherung. Werden versicherte Gegenstände beispielsweise aus Ihrem Auto entwendet, so tritt die Außenversicherung in Kraft.
Die Versicherung zahlt auch für weitere relevante Kosten, etwa für Aufräum-, Schutz- und Hotelgebühren. Auch die Kosten für Transport und Lagerung der versicherten Objekte kann die Hausratversicherung begleichen, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist und dort keine Sachen mehr aufbewahrt werden können.
Eine weitere Sonderleistung vieler Hausratversicherungen ist die Fahrradversicherung. Wird das Fahrrad gestohlen, so leistet der Versicherer einen bei Vertragsabschluss festgelegten Betrag. Üblicherweise muss sich das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum befunden haben. Manche Tarife bieten auch Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad beim Diebstahl draußen stand.
Die Hausratsversicherung ersetzt den Neuwert
Bei der Hausratsversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Dies bedeutet, dass der Anbieter den Betrag zahlt, den man aufbringen muss, um den Gegenstand in neuwertigem Zustand zu erwerben.
Wichtig ist hierbei aber auch die Höhe der Versicherungssumme, die Sie und die Versicherungsgesellschaft beim Vertragsabschluss festlegen. Ist diese zu niedrig, so erhalten Sie womöglich eine zu geringe oder gar keine Entschädigung. Sämtliche im Vertrag genannten Objekte, egal ob Möbel, Elektronik oder Kleidung, sind nur entsprechend der Versicherungssumme gedeckt. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass Sie einen angemessenen Deckungsbetrag festlegen. 800 Euro pro Quadratmeter Fläche gelten hierbei als Orientierungswert.
Prinzipiell muss die Deckungssumme natürlich mindestens dem Wert der Einrichtung entsprechen. Den tatsächlichen Wert festzustellen, ist recht schwierig. Daher akzeptieren die meisten Anbieter eine Pauschale von 800 Euro pro Quadratmeter. Hat eine Wohnung eine Fläche von 50 Quadratmetern, so ist sie bei 40.000 Euro Versicherungssumme in der Regel ausreichend versichert.
Es empfiehlt sich aber, zunächst eine Liste mit den wichtigsten Objekten zu erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie die Pauschalregelung (800 Euro pro Quadratmeter) nutzen. Sie können dann abschätzen, ob die 800-Euro-Formel realistisch ist oder ob Sie anders kalkulieren sollten. So können Sie einer Unterversicherung vorbeugen.
Die Kosten einer Hausratsversicherung
Eine Hausratsversicherung ist nicht teuer. Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung ohne Fahrradversicherung ist sie in einigen Gegenden schon ab ca. 45 Euro pro Jahr erhältlich. Prinzipiell stehen die Kosten in Zusammenhang mit der Versicherungssumme und der Region. In Großstädten ist der Versicherungsschutz teurer. Eine Eigenbeteilung führt meist zu keiner deutlichen Beitragssenkung.
Für Sie als Versicherten gelten bestimmte Pflichten, wenn der Versicherungsschutz wirksam werden soll. Legen Sie beispielsweise eine besonders hohe Deckungssumme fest, speziell für Wertsachen, so kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dies kann etwa die Verwendung einer Alarmanlage sein.
Sowohl die Kosten und Leistungen der Tarife gehen weit auseinander. Daher sollten Sie zunächst in jedem Fall einen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten durchführen.
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Was ist zu beachten?
Besonderes Augenmerk gilt der Deckungssumme Ihrer Hausratversicherung. Falls der Wert Ihrer Wohnungseinrichtung beispielsweise 20.000 Euro beträgt, Ihre Versicherungssumme jedoch nur bei 10.000 Euro liegt, sind Sie unterversichert. Das heißt, dass die Versicherung unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe nur 50 % des Schadens ersetzt.
Abhilfe schaffen kann dann nur ein sogenannter „Unterversicherungsverzicht“, den Sie beim Versicherungsabschluss vereinbaren können. Sie bekommen dann den gesamten Wert des Schadens, egal ob Sie unterversichert sind oder nicht.
Die Deckungssumme sollte nicht niedriger sein als der Wert der Einrichtung. Die meisten Versicherungsgesellschaften nutzen hier eine Pauschale von 800 Euro pro Quadratmeter. Hat Ihre Wohnung eine Fläche von 50 Quadratmetern, so gelten also 40.000 Euro Versicherungssumme als Richtwert.